STADT UND ALTKREIS ROSENBERG O/S 

HOME IMPRESSUM INDEX GÄSTEBUCH KONTAKT

Home › Stadt Rosenberg › Geschichte von Andreas Pawlik › Zollurkunde von 1226

 

 

             
STADT ROSENBERG — GESCHICHTE VON ANDREAS PLAWLIK



Einheimische Reisende und Fußgänger zahlen nichts
Die Zollurkunde von 1226


 

  Es ist die älteste Rosenberg betreffende geschichtliche Quelle, in welcher erstmalig der Name „Olesno“ als Handelsansiedlung genannt wird. Dieses Dokument wurde in Rosenberg durch den Breslauer Bischof Laurentius (1207–1232) auf die ausdrückliche Bitte des Oppelner Herzogs, Kazimierz I. (1211–1229), angefertigt. In der Urkunde werden die bereits früher bestehenden Zollgebühren für die Kammern in Olesno und Siewierz (eine Stadt im früheren Regierungsbezirk Kattowitz) festgeschrieben, sowie die Strafen bei Übertretung der Bestimmungen festgehalten. Die illegale Zollstelle in Lubecko (Ort bei Lublinitz) wurde aufgehoben.



 

 

Der Wortlaut dieser Urkunde, aus dem Lateinischen übersetzt, lautet:


 

„Im Namen des Herrn, Amen. Wir, Laurentius durch Gottes Gnaden Bischof von Breslau, verkünden allen Lebenden und auch zukünftigen Generationen, dass wir auf die ausdrückliche Bitte unseres auserwählten ehrwürdigen Herrn und Herzogs von Oppeln hin, unter Hinzuziehung von sachkundigen Beratern, alle Anstrengungen unternommen haben, um die alten in Vergessenheit geratenen Zollbestimmungen für Olesno und Siewierz neu zu finden und aufzuzeichnen. Nach Vereidigung derer, die wir ausgewählt haben, und die über die alten Bestimmungen Bescheid wissen, nach deren Anhörung über die angesprochenen Zölle, beschließen wir, übereinstimmend mit den Wünschen unseres erlauchten Herrn sowie nach Hinzuziehung unserer Berater, die für alle Zeiten gültigen Verordnungen:

Ein leerer Wagen, der Olesno auf dem Weg von Mähren nach Kujawien durchfährt, zahlt einen Stein Salz, und ein auf dem Rückweg befindlicher, beladen mit Heringen, soll dreißig Heringe zahlen. Andere Olesno durchfahrende Wagen, unabhängig von der Ladung und der Anzahl der vorgespannten Pferde, zahlt einen halben Skot Silber. Von jeder Frau und jedem zum Verkauf bestimmten Sklaven ist ein Skot Silber zu entrichten, ebensoviel ist für eine durchreisende Jüdin zu entrichten, auch wenn sie nicht zum Verkauf bestimmt ist.

 

Fremde, Reisende und Fußgänger beider Geschlechter, die mit Waren beladen sind, unabhängig davon ob sie Juden oder Christen sind und unabhängig welche Waren sie befördern, zahlen zwei Oppelner Pfennige. Einheimische Reisende und Fußgänger zahlen nichts. Ein Wagen, der Siewierz durchfährt und mit Blei beladen ist, zahlt unabhängig von der Anzahl der Pferde einen Skot Silber. Andere Wagen, die eine Genehmigung zur Durchfahrt durch Siewierz haben, zahlen einen Skot Silber, unabhängig von der Anzahl der Pferde oder der Art der Waren. Von Reisenden und Fußgängern, unabhängig ob Juden oder Christen, ist das zu erheben was für Olesno bestimmt ist. Befreit von jeglicher Abgabe sind alle Geistlichen, Ritter und Gesandten unabhängig davon, von wo sie herkommen und wohin sie reisen, sowie die örtlichen Zöllner und Münzleute.

Die Zollbestimmungen von Lubecko, die ungerecht sind und gegen weltliches und geistliches Verbot gesetzt wurden, belegten wir und belegen wir weiterhin mit der Strafe der Exkommunikation und des Bannes des genannten Herzogs sowie mit der Zahlung eines Banngeldes in Höhe von vier Mark, von denen drei an den Herzog gehen und eine Mark an den Geschädigten oder an denjenigen, der die Übertretung der Bestimmungen angezeigt hat.

Geschehen zu Olesno im Jahre des Herrn 1226 bei der Kirchenweihe in Olesno, in Anwesenheit von Sebastian, Kanzler des Herzogs Kasimir, des Magisters Herold, des Herrn Subdiakons Teodoricus, des Herren Martin Semenez, unserer Kanoniker, des Johannes, Probst von Ruda, unseres Kaplans Albert, des Lorenz Magnus, des Mazco, beide Kapellane des Herzogs Kasimir, des Andreas (Andree), des Nikolaus, des Sohnes des Vassilus, des Mistigneui (Mścigniew) und Criszononis (Krzyżan), Ritter desselben Herzogs.“



Eine Analyse dieser gut erhaltenen Pergamenturkunde (Breite 19,8 cm und Höhe 10,9 cm) erlaubt es, wesentliche Informationen über das damalige Olesno zu gewinnen. Wie leicht feststellbar ist, wurde dieses Dokument durch den Breslauer Bischof Laurentius ausgestellt, der damals Eigentümer der Zollstelle in Olesno war, welche jedoch schon früher auf diesem Gebiet existierte.

Naheliegend ist die Vermutung, dass sich jene Zollstelle, deren „alte Zollvorschriften“ verloren gingen, ursprünglich auf dem Gebiet des heutigen „Stare Olesno“ (Alt Rosenberg) befunden hatte. Diese Annahme lässt sich jedoch nicht auf die existierenden Quellen beziehen. Einzig und allein eine Betrachtung des Namens der Ortschaft in der Umgebung von Olesno nährt die Vermutung, dass „Stare Olesno“ (Alt Rosenberg) als frühere Ansiedlung schon vor dem „Neuen“ Olesno bestanden hat.

Aus den Beschreibungen der schlesischen Chroniken ist nämlich bekannt, dass in diesem Gebiet eine Seuche grassierte, die um die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts viele Bewohner dahinraffte. Wahrscheinlich erreichte diese Epidemie auch den heutigen Kreis Rosenberg. Die Bevölkerung, die diese Seuche überlebte, siedelte in andere Gegenden um, und noch während der Dauer der Epidemie legte sie möglicherweise eine neue Siedlung an, die mit der Zeit auch den Namen Olesno bekam. Erst nach Ablauf vieler Jahre siedelte man erneut an alter Stelle. Zur Unterscheidung der zwei nahe beieinander liegenden Siedlungen nannten die Bewohner die ursprüngliche Siedlung Alt Rosenberg (Stare Olesno). Dieser Name, im Jahr 1297 erstmals erwähnt, existiert bis in die heutige Zeit.

Zurück zur Urkunde des Breslauer Bischofs Laurentius von 1226: Man kann mit Sicherheit feststellen, dass dieses Pergament mit nur einem Siegel versehen war, welches aber nicht bis in die heutige Zeit erhalten blieb. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann man annehmen, dass es sich um das Siegel des Bischofs gehandelt hat, in dessen Anwesenheit dieses Dokument ausgefertigt wurde („Nos Laurentius ... notum...“).

Anders lautende Spekulationen betreffend der Ausfertigung dieses Dokuments durch einen weltlichen Herrscher wie den Oppelner Fürsten Kazimierz I. entbehren jeder Grundlage. Jener Fürst war nicht während der Ausfertigung dieser Zollurkunde für Olesno und Siewierz anwesend. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Schreiber diese Tatsache, dass ein weltlicher Herrscher anwesend war, erfassen müssen. In der Urkunde lesen wir lediglich, dass das Dokument auf „dringendes Ersuchen unseres erlauchten Herrn und Herzogs von Oppeln“ ausgefertigt wurde. Wenn die Ausfertigung bei Anwesenheit des Herzogs erfolgt wäre, müsste es richtig lauten: „In Anwesenheit und auf ausdrückliche Bitte des Oppelner Herzogs ...“. Diesen Ausdruck kann man in vielen zur damaligen Zeit ausgefertigten Urkunden lesen.

 

Das genannte Dokument erwähnt außer dem Bischof Laurentius noch zwölf Zeugen, die während der Ausfertigung in Olesno anwesend waren. Auf Grund von anderen Dokumenten aus dieser Zeit kann festgestellt werden, dass es sich im Einzelnen um folgende Personen handelte:


Sebastian, der Kanzler des Oppelner Herzogs Kazimierz I.; die Breslauer Kanoniker mit den Vornamen Herold (gest. 1239), Teodoryk (Teodoricus) und Martin, Sohn des Siemian; der Pfarrer aus Ruda mit Vornamen Johannes; der Kaplan des Bischofs Albert; die Kapläne des Oppelner Herzogs: Laurentius Magnus und Mazco (Maćko); ein gewisser Andree (Andreas); ein Nikolaus (gest. 1247), Sohn des Vassilus, höherer Gutbeamter des Oppelner Herzogs; ein Mścigniew, Kastelan von Oświęcim; sowie ein Oppelner Schwertträger mit dem Vornamen Krzyżan.

 

Zusätzlich zu den 12 erwähnten Persönlichkeiten, die bei der Erstellung dieses Dokuments als Zeugen genannt waren, ist noch der Verfasser zu erwähnen, der als Schreiber des Bischofs nach Rosenberg kam. Es war der Dekan des Breslauer Episkopats mit dem Vornamen Viktor.

Jedem dieser anwesenden Zeugen wurde eine Bezeichnung nach Art seines ausgeübten Berufes oder seines Standes gegeben, welche auch andere ergänzende Dokumente aus dieser Zeit bestätigen. Nur dem erwähnten Andreas ist keine standesgemäße Benennung - weder seiner Abstammung noch seines Berufes nach - zuzuordnen. Sollte der besagte Zeuge bei der Ausfertigung der Zollbestimmungen durch Bischof Laurentius, Andreas identisch sein mit dem Pfarrer Andreas, von dem die Legende spricht (siehe Rosenberger Kreiszeitung Nr. 24
)?

Welche Tatsachen sprechen für diese These?

Wenn wir das Dokument des Bischofs sorgfältig lesen, erfahren wir, dass die Ausfertigung der Zollbestimmungen für Olesno und Siewierz in Olesno bei der Einweihung einer Kirche stattfand („Actum in Olesno ... in consecratione ecclesie Olesnensis...“). Logisch erscheint also die Annahme, dass wenn in Olesno eine Kirche gebaut und eingeweiht wurde, auch ein Priester in dieser seinen Dienst verrichtet haben muss. Es wäre absurd eine Kirche ohne einen Geistlichen zu bauen, da sie dann leer stehen würde. Dieser Priester, vielleicht der erste in Olesno, kann –wenn man der Legende glauben darf – jener Andreas gewesen sein.

 

Ein anderes Argument für diese These ist das folgende: Wenn dieses Dokument in Olesno ausgefertigt wurde, so musste es durch jemanden aus dieser Siedlung gegengezeichnet worden sein. Dies konnte nur eine verantwortliche Person gewesen sein, eine würdige Person gewissermaßen. In damaliger Zeit könnte als Würdenträger des Ortes sehr wohl ein Geistlicher oder ein Kastellan gedient haben. Den letzteren gab es damals in Olesno noch nicht. Wenn man unsere Legende ernst nimmt, kann man feststellen, dass sich Pfarrer Andreas, der aus den südlichen Regionen stammte, aber seine Mutter aus der Gegend bei Rosenberg hatte, einige Zeit nach der denkwürdige Doppelhochzeit für immer in Olesno niederließ.

 

Wahrscheinlich hat der Schreiber der Urkunde dem Andreas daher keine Funktion zugeordnet, weil er zur damaligen Zeit weder ein Priester des Bischofs noch des Herzogs war, dem eine Seelsorge über den Ort Olesno hätte obliegen können. Man kann annehmen, dass nach der Kirchweihe (also auch nach der Ausfertigung der Urkunde) der Bischof einem Priester die Pfarrei zugeordnet hat. Wenn man der Legende Glauben schenkt, kann es jener Andreas gewesen sein, der als allgemein bekannte Persönlichkeit (daher ohne nähere Beschreibung) schon beim Ausfertigen der Urkunde anwesend war. Genauere Informationen zu diesem Ereignis lassen sich heute nicht mehr gewinnen, darum bleiben lediglich Annahmen, gestützt nicht nur durch die Legende, sondern auch teilweise durch eine Analyse der noch vorhandenen Dokumente.

Erwähnenswert ist die Tatsache der Kirchweihe in Olesno selbst. Nur diese Information gibt uns die Urkunde von 1226; jede Spekulation bezüglich Form und Art der damaligen Kirche ist mit Vorsicht zu genießen. Seit Jahren vorgebrachte Berichte darüber, dass die Kirche gemauert gewesen wäre, obwohl es in der Umgegend viel Lehm gab, haben in den vorhandenen Unterlagen keine Begründung. Konzentriert man sich auf die schriftlichen Tatsachen, kann man dagegen annehmen, dass dieses Gotteshaus von Olesno aus Holz war mit den Ausmaßen der heutigen Rochuskirche.

Sicher ist lediglich, dass diese Kirche dem Hl. Erzengel Michael geweiht war, was in einer Urkunde vom 25. April 1374 nachzulesen ist. Ob an der gleichen Stelle vormals ein anderer Bau gestanden hat ist nicht bekannt. Die Legende erwähnt eine dem Hl. Valentin geweihte Kapelle, die auf die Bitte der Hl. Hedwig gebaut wurde (siehe RK Nr. 24). Diese Behauptung ist weder zu begründen, noch zu bestreiten. (Wie es in solchen Fällen üblich ist, bleiben lediglich Mutmaßungen, voll freier Interpretation, umgeben vom Schleier des Vergessens und heute für uns weitgehend unzugänglich, gewissermaßen halb real, halb legendär und märchenhaft.)

Man sollte an dieser Stelle erwähnen, dass nach späteren Urkunden die damaligen Bewohner von Olesno als letzte Ruhestätte für ihre Angehörigen ein kleines Grundstück außerhalb der Siedlung hinter einem Fluss mit dem schönen Namen „Ciurek Oleski“ auswählten (heute steht dort das Anwesen der Familie Cichoń).

Die Urkunde von 1226 gibt nicht nur Auskunft über gewisse Personen und Ereignisse, sondern sie gestattet auch einen Einblick in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Darin erwähnte Waren und ihre Herkunft geben uns Aufschluss über die damals bestehenden Handelsverbindungen. Wenn man sich ähnliche Zollurkunden anschaut, z.B. der Orte: Hradec, 3.2.1078 (heute Tschechien); Oppeln, 1169; Oppau, 1198; Leobschütz, 1224; Karniów, 3.5.1247; Ratibor, 9.3.1290 und andere, kann man die damals bestehenden Handelswege rekonstruieren, die auch durch Olesno führten.

Einen im Dokument von 1226 erwähnten Handelsweg nannte man „Salzstraße“. Diese führte von Olmütz (in Mähren) über Leobschütz, Oberglogau, Krapkowitz, Oppeln, Olesno, Zarzysk (Skronskau), Wieluń, Sieradz, Łęczyca in Richtung auf Thorn. Aus Mähren wurde damals Salz eingeführt, Heringe aus dem Baltikum. Blei (in der Urkunde erwähnt) war ein Ausfuhrprodukt und kam aus den Gruben von Olkusch und Beuthen (Bytom).

 

Der zweite Handelsweg, der in der Urkunde nicht erwähnt ist, wurde der „Große“ oder auch der „Königsweg“ genannt (via magna, vel via regna). Dieser führte von Breslau über Olesno, Lublinitz, Woźniki, Sarsisk (Zarzyska) nach Krakau und von dort nach Lwów (Lemberg) und weiter richtung Osten.

Ohne Weiteres kann man vermuten, dass der Verkehr auf diesen beiden Handelsstraßen, die über Olesno führten, sehr stark und umfangreich war, so dass die damaligen Bewohner dieser Gegend als Händler bestimmt nicht zur ärmeren Bevölkerung gehörten. Wie aus der Urkunde des Bischofs Laurentius hervorgeht, lohnte es sich für eine uns leider nicht näher bekannte Privatperson, gegen den Willen des Bischofs und des Fürsten eine Zollstelle in Lubecko zu betreiben, die gewiss gute Einnahmen brachte und somit die Einnahmen des Bischofs und des Herzogs schmälerte. Offensichtlich war es nicht so einfach, diese Stelle zu beseitigen, wenn man die angedrohte Exkommunikation und den Bann bedenkt. Die Auseinandersetzung darüber scheint zum Zeitpunkt der Ausfertigung unserer Urkunden auch schon ihre eigene „Geschichte“ gehabt zu haben.

Der Handel auf dem Gebiet von Olesno hatte nicht nur einen Transitcharakter, sondern auch lokale Bedeutung. Wie aus dem Dokument hervorgeht, waren die ansässigen Handelstreibenden vom Zoll befreit, was sicher zur guten Entwicklung des Handels beitrug, sich aber auch für das Handwerk in der Siedlung und in ihrer Umgebung positiv auswirkte.

Aus anderen Quellen kann man erfahren, dass außer Salz, Blei und Heringen auch Wolle, Talg, Wachs und Honig, Leder und Vieh sowie selten Pferde nach Olesno eingeführt wurden. Ausgeführt wurden Web- und Tuchwaren, Schmiedewaren, Hüte sowie Karpfen, die aus den umliegenden Teichen stammten.

Am meisten erstaunt vielleicht die Aussage dieses Dokumentes über den Handel mit Sklaven, von denen eine besondere Kategorie die Jüdinnen waren. An anderer Stelle der Urkunde lesen wir aber von einer Gleichstellung im Zollrecht von Christen und Juden, die zu gleichen Zollabgaben verpflichtet waren.

Zur Erläuterung sei hier erwähnt, dass damals einem Skojec (Skot) zwei Silbergroschen entsprachen, was einen Gegenwert von einer Elle Flachsleinen darstellte. Ein besonderes Augenmerk verlangt der hohe Zoll für einen Wagen beladen mit anderen als den genannten Waren - hier ein Skojec Silber. Man kann annehmen, dass Transporte anderer Güter, z. B. teures Leder, Edelmetalle und ähnliches nicht sehr umfangreich und selten waren.

Weiter ist in dem Dokument die Rede von einer Straßensteuer, die von Fußgängern und Reisenden in Höhe von zwei Oppelner Groschen erhoben wurde. Zum 1. September 1310 wurde diese Straßensteuer an die Stadt Breslau zum Preis von 100 Mark verkauft. Der Eigentümer der Zollstelle in Olesno war zu dieser Zeit schon der Oppelner Herzog, Bolesław I. (1281–1313).

Befreit von Zollabgaben waren Geistliche, Ritter, Boten und herzogliche Zöllner und Münzer. Diese Tatsache ist ein Beleg für die Privilegien dieser Stände bzw. Berufsgruppen, die Vertreter von Verwaltungen, der Herrscher und der Kirche waren. Unser Dokument gilt als die älteste erhaltene Olesno betreffende Geschichtsquelle. Es informiert uns über die Verhältnisse in dieser Region, erwähnt Persönlichkeiten, die mittelbar und unmittelbar mit der Entwicklung des Handelsplatzes Olesno verbunden waren. Die Siedlung erlebte mit Beginn der 20er Jahre des 13. Jahrhunderts einen gewaltigen Aufschwung, gekrönt wurde dieser mit der Vergabe von Rechten einer Kastellanei (Schlossverwaltung) und schließlich einer Stadt.

Andreas Pawlik (Berlin)

 

 


Aus: Andreas PAWLIK, Einheimische Reisende und Fußgänger zahlen nichts, Die Zollurkunde von 1226, in: Rosenberger Kreiszeitung, Nr. 9(27)/2006, Göttingen, S. 6-8


 


ERSTELLT: XII 2008



■ ALTKREIS ROSENBERG O/S

DÖRFER DES ALTKREISES

■ LANDSBERG O/S

■ ROSENBERG O/S


■ PRESSE & MEDIEN

■ PUBLIKATIONEN

■ ANSICHTSSACHEN

■ SCHLAGZEILENARCHIV


■ FAMILIENFORSCHUNG

■ LEBENSGESCHICHTEN

■ PERSONALIA


■ ARCHIVE

■ BIBLIOTHEKEN

■ MUSEEN


■ GESCHICHTSWERKSTATT

■ SILESIANA

■ AUSGEWÄHLT

 


COPYRIGHT © 2005-2011 BY WWW.SAUSENBERG.EU • ALL RIGHTS RESERVED

BILINGUAL SITE • HOSTED BY ONE.COM


Vervielfältigung und Verbreitung der Seiteninhalte oder deren Teile nur mit Genehmigung des Rechteinhabers.

Powielanie, rozpowszechnianie całości lub fragmentów strony bez zgody właściciela praw autorskich jest zabronione.

 Die Inhalte von Fremdtexten als auch der verlinkten Seiten verantworten die jeweiligen Autoren bzw. Seitenbetreiber.

.